Die Gute Gemeinschaft eG i.G.

Unser Konzept

Damit sich die Wohnmitglieder bei uns wohl fühlen sollen sie ihren eigenen und den gemeinschaftlich genutzten Wohnraum selber mitgestalten können. Deshalb hat in unserer Genossenschaft jedes Mitglied dasgleiche Mitspracherecht. Einer unserer Grundpfeiler als Genossenschaft ist das Konsensprinzip. So ist es auch im Manifest unserer Satzung verankert.

Die Genossenschaft hat keine Gewinnerzielungsabsicht. Erwirtschaftete Überschüsse sollen wieder in die Genossenschaft investiert werden und zur Verbesserung des Lebensstandards der Mitglieder beitragen.

Konzept Wohnraum

Zum Wohnen in unserem Mehrgenerationenhaus stehen dem Mitglied verschieden große Wohnmodule zur Verfügung. So kann jedes Mitglied eine private Fläche bewohnen, die es benötigt um genug Privatsphäre und Ruhe zu bekommen. Gleichzeitig stehen jedem Mitglied die facettenreich gestalteten Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Diese sind auf kurzen Wegen für jeden Bewohner leicht zu erreichen. Hier kann ein reger Austausch mit anderen Mitgliedern erfolgen und wichtige Absprachen getroffen werden. Auch verschiedene Hobbyräume - z.B. Musikzimmer und Sporträume- stehen den Mitglieder zur Verfügung.

Konzept Finanzierung der Wohnung

Leider können wir das Wohnen nicht kostenlos anbieten, auch wenn man als Mensch in unseren Breiten ein Dach über den Kopf benötigt.
Um ins Mehrgenerationenhaus einziehen zu können, müssen sie zunächst Mitglied in unserer Genossenschaft werden. Dafür muss ein Pflichtanteil zu 1400 € gekauft werden sowie eine Aufnahmegebühr von 500 €.
Je nach Quadratmeterfläche die bewohnt werden sollen, werden weitere Pflichtanteil zu je 1400 € eingelegt. Um möglichst vielen Leuten ein wohnen im Mehrgenerationenhaus zu ermöglichen, müssen jedoch nur 30 % der Pflichtanteile sofort eingezahlt werden. Die restlichen 70 % der Pflichtanteile dürfen über die nächsten 20 Jahre gezahlt werden. Dies ist auch in unserer Satzung nochmal genau beschrieben. (Satzung)
Sollten sie einmal ausziehen oder umziehen so werden ihnen alle eingelegten Pflichtanteile entsprechend unserer Satzung wieder ausgezahlt. Da wir noch eine sehr junge Genossenschaft sind, findet die Auseinandersetzung erst nach fünf Jahren statt. Wir streben jedoch eine frühere Auszahlung an. Es ist jedoch auch möglich das andere Mitglieder ihre Pflichtanteile erwerben wollen und sie somit früher ihren Anteil ausgezahlt bekommen.

Neben der Einlage für ihre individuellen Quadratmeterfläche fallen natürlich auch noch Betriebskosten für ihren Wohnraum und eine Miete für die Gemeinschaftsräume an.

Auch investierende Mitglieder sind bei uns Willkommen. Wenn sie unser Konzept und unsere Idee toll finden jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht in einem unser Objekte wohnen möchten, können sie die Genossenschaft gerne ideell und finanziell unterstützen. Ein Wechsel von einem investierendem Mitglied zu einem ordentlichen Mitglied ist auf Antrag und Genehmigung der Generalversammlung möglich.



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